Hamburg – Durch die gestiegenden Infektionszahlen rund um die COVID-19-Pandemie ziehen so langsam die Bundesländer mit den eigenen Verordnungen nach. So auch in Hamburg.
Im Bereich des Hamburger Handball-Verbandes hat man die Verordnungen des Hambruger Senats vom 16.November übernommen. So darf ab dem 20.November 2021 nur noch in geschlossenen Räumen Sport mit einer 2G-Regelung ausführen. Hierunter fällt auch der Spielbetrieb in den Amateurligen.
Wie der HHV auf der eigenen Internetseite mitteilte, möchte man den Spielbetrieb weiter aufrechterhalten und fordert die Vereine deshalb auf, diese Regel im Spielbetrieb kurzfristig ab dem nächsten Wochenende umzusetzen.
- Alle aktiv oder passiv am Spiel beteiligten Personen können bei Spielen auf dem Hamburger Stadtgebiet nur noch geimpft oder genesen am Spielbetrieb teilnehmen.
- Zuschauer*innen dürfen die Halle nur geimpft oder genesen betreten.
- Kinder und Jugendliche, die unter 18 Jahre alt sind, sind von dieser Regel ausgenommen.
- Eine Ausnahme gilt zudem für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Heimvereine haben die Pflicht, Impfnachweise zu kontrollieren. Die Einsicht darf jedoch nicht dokumentiert werden. Um die Kontrolle der 2G-Nachweispflicht zu vereinfachen, können digitale Kontrollmöglichkeiten genutzt werden z. B. die App CovPassCheck vom Robert Koch-Institut.